Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Farben VOLZ GmbH

Allgemeines

Allen von Farben VOLZ GmbH angenommenen und ausgeführten Aufträgen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Diese gelten auch ohne erneute Bezugnahme für künftige Lieferungen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die Bedingungen als vereinbart. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Farben VOLZ GmbH und dem Kunden zur Ausführung dieses Auftrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Absprachen mit Mitarbeitern der Farben VOLZ GmbH und telefonische Bestellungen bedürfen zur Verpflichtung der Farben VOLZ GmbH deren schriftlicher Bestätigung.
Mitarbeiter im Außendienst der Farben VOLZ GmbH haben keine Vollmacht, Eigenschaften der zu liefernden Ware zuzusichern, Garantien zu übernehmen oder von den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Von Farben VOLZ GmbH ausgegebene Merkblätter und Druckschriften sowie sonstige Produktinformationen dienen lediglich der Beratung, der Inhalt ist für die Farben VOLZ GmbH nicht verbindlich.

Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Farben VOLZ GmbH maßgeblich.
Die Liefertermine und Lieferfristen richten sich nach den Vereinbarungen des Vertrages.
Von Farben VOLZ GmbH nicht zu vertretende Störungen in deren Geschäftsbetrieb und/oder bei deren Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und von Farben VOLZ GmbH und/oder deren Vorlieferanten unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeiten entsprechend.
Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Farben VOLZ GmbH von der Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Farben VOLZ GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
Farben VOLZ GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, Farben VOLZ GmbH die Nichtlieferung zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Farben VOLZ GmbH hat den Kunden über die genannten Umstände unverzüglich zu benachrichtigen
Farben VOLZ GmbH ist zu Teillieferungen und zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Ist die Lieferung frei Baustelle/frei Lager vereinbart, bedeutet dies Anlieferung einschließlich Abladen am Fahrzeug, mit dem LKW befahrbare Zufahrt vorausgesetzt. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
Alle Angebots- und Verkaufspreise basieren auf den jeweiligen Einkaufspreisen von Farben VOLZ GmbH. Sollten sich diese ändern, bleibt es Farben VOLZ GmbH vorbehalten, diejenigen Preise zu berechnen, die sich am Tag der Lieferung ergeben. Die Preise verstehen sich zzgl. der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer sowie eventuell entstehender Versicherungskosten.
Evtl. Mehrkosten aus einer verlangten beschleunigten Lieferung sowie beschleunigter Beförderungsarbeit gehen allein zu Lasten des Bestellers.

Zahlung

Die Ware ist bar bei Empfang zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle damit verbundenen Kosten und Zinsen gehen zu Lasten des Käufers. Falls der Käufer der Farben VOLZ GmbH ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, wird die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt.
Die Rechnungen sind nach der auf diesen angegebenen Nettofrist, gerechnet ab Ausstellungsdatum, fällig und von da an ohne weitere Verzugsetzung in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu verzinsen. Eingeh-ende Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld des Kunden ver-rechnet. Sollten bei Farben VOLZ GmbH nach Abschluss eines Liefervertrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auftreten, ist sie lediglich gegen Barzahlung zur Lieferung verpflichtet. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen und/oder titulierten Gegenansprüchen gegen den Kaufpreis aufrechnen.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Farben VOLZ GmbH. Falls Schecks oder Wechsel gegeben wurden, gilt erst deren Einlösung als Zahlung. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ordnungsgemäß entsprechend den auf der Verpackung befindlichen Produkthinweisen und den gesetzlichen Vorschriften zu lagern und ausreichend zu versichern. Er hat hierbei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche werden bereits hiermit an die Farben VOLZ GmbH abgetreten; die Farben VOLZ GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde darf die Waren nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, vermischen und/oder verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Vermischung und/oder Verarbeitung wirksam and erstreckt sich anteilsmäßig auf das neue Produkt. Bei Eigentumsuntergang durch Veräußerung und/oder Verarbeitung gilt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen der Farben VOLZ GmbH schon jetzt der Teil der Gesamtforderung des Kunden an seine Auftraggeber als abgetreten, der dem Verkaufswert der unter Eigentumsvorbehalt von Farben VOLZ GmbH gelieferten Ware entspricht. Farben VOLZ GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist auf Verlangen der Farben VOLZ GmbH verpflichtet, vor der Lieferung die Zustimmung seines Kunden zu einer solchen Abtretung beizubringen. Eine Verpfändung oder Sicherungsüber-eignung der von Farben VOLZ GmbH gelieferten Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, ist untersagt. Bei Zahlungseinstellung hat der Kunde die Ware ohne besondere Aufforderung gesondert zu lagern und als Eigentum der Farben VOLZ GmbH zu kennzeichnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware durch Pfändung oder Beschlagnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum der Farben VOLZ GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen, zu benachrichtigen. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum der Farben VOLZ GmbH zu widersprechen.

Gewährleistung

Die Farben VOLZ GmbH übernimmt grundsätzlich keine Haftung für die mit dem von ihr gelieferten Material hergestellten Gewerke, weil sie keinen Einfluss auf deren sachgemäße Verarbeitung hat. Eigenschaftszusicherungen und Garantien auf den Verpackungen der von Farben VOLZ GmbH veräußerten Produkte sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde beweist, dass er die Verarbeitung entsprechend den Herstellerrichtlinien durchgeführt hat. Die Haftung der Farben VOLZ GmbH ist ausgeschlossen, soweit den von ihr gelieferten Produkten weitere Substanzen beigemischt werden, es sei denn, diese sind von Farben VOLZ GmbH unter Hinweis auf die beabsichtigte Vermischung bezogen worden oder die Beimischung dieser Produkte von Farben VOLZ GmbH schriftlich erlaubt. Jede Haftung der Farben VOLZ GmbH ist ausgeschlossen, wenn Produkte verschiedener Hersteller im Arbeitsbereich verwendet werden, da hierdurch chemische Reaktionen der verschiedenen Kom-ponenten nicht auszuschließen sind, die zu Schaden führen können. Die Haftung der Farben VOLZ GmbH ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Vorbereitung und Bearbeitung des unmittelbaren Arbeitsbereiches (z. B. fachgerechte Vorbereitung und fachgerechter Zustand des Untergrundes, staubfreie Umgebung, erforderliche Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur etc.) nicht entsprechend den Hinweisen der Farben VOLZ GmbH oder des Herstellers erfolgt. Geringfügige Abweichungen der Lieferung bezüglich Farbe, Struktur, Viskosität und Trockenzeit sind kein Mangel.

Untersuchungspflicht

Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich auf Mängel bezüglich der Beschaffenheit zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie der Kunde innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilt. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet werden, da ansonsten jegliche Haftung der Farben VOLZ GmbH erlischt. Der Kunde hat vor der Vermischung die Ware auf Mängelfreiheit zu untersuchen. Danach können Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Bei Rücksendung der Ware haftet der Kunde für einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Transport von Gefahrgütern. Er trägt das Transportrisiko bis zum Empfang der Ware durch die Farben VOLZ GmbH.

Haftungsbeschränkung

Die Farben VOLZ GmbH haftet für jede grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten, insbesondere von Pflichten, durch deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird und von Pflichten, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst möglich wird. Im Übrigen haftet die Farben VOLZ GmbH in allen Fallen von Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und deliktischen Ansprüchen lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, auch der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Fälle des Verschuldens vor Vertragsschluss. Insoweit verzichtet der Kunde auf entsprechende Schadenersatzansprüche, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind. Die Farben VOLZ GmbH nimmt diesen Verzicht an. Unberührt hiervon bleibt die Haftung von Farben VOLZ GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Ansprüchen aus Produzentenhaftung.

Behandlung von Gefahrstoffen

Der Kunde erhält im Falle einer erstmaligen Verwendung von durch Farben VOLZ GmbH gelieferte Produkte, die Gefahrstoffe enthalten, Sicherheitsdatenblätter. Deren besondere Hinweise sind unbedingt zu beachten. Der Kunde hat die Sicherheitsdatenblatter ordnungsgemäß zu verwahren, da diese bei Folgelieferungen nicht erneut übersandt werden. Liegen dem Kunden die Sicherheitsdatenblatter für ein von Farben VOLZ GmbH bezogenes, Gefahrstoffe enthaltenes Produkt nicht vor, hat er diese schriftlich anzufordern. Der Kunde hat im Falle der Lagerung, des Transportes und der Verarbeitung von Gefahrstoffe enthaltender Ware die beigefügten Merkblatter und die auf die Verpackung gedruckten Hinweise unbedingt und vollständig zu beachten. Jegliche Haftung der Farben VOLZ GmbH für durch unsachgemäßen Umgang mit solcher Ware entstandenen Schaden ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Mit dem Antrag auf Einrichtung eines Kundenkontos erklärt sich der Kunde mit der im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes notwendigen Speicherung seiner Daten einverstanden. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Vertragsverhältnissen sowie die Gewährung von Kreditlinien verwendet die Farben VOLZ GmbH unter anderem Daten von Auskunfteien. In diesen Daten sind Wahrscheinlichkeitswerte enthalten, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen können. Grundsätzlich behandelt die Farben VOLZ GmbH alle personenbezogenen Daten streng vertraulich.

Hinweis nach §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Farben VOLZ GmbH wird nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist dazu auch nicht verpflichtet.

Verfügungsort und Gerichtstand

Fürth/Bayern ist Erfüllungsort und Zahlungsort für Vollkaufleute und Personen unbekannten Aufenthalts oder solche, die nach der Lieferung ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, die von dem vorgenannten Personenkreis gegeben werden.

Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit den Bedingungen der Farben-VOLZ GmbH in Widerspruch stehen, sind für diese unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt wurden und die Farben VOLZ GmbH deren Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.